Als Ihr fachlich kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner bieten wir Ihnen eine große Auswahl an Leistungen, zu erschwinglichen Preisen und in hoher Qualität.
Unsere Sachverständigenleistungen:
Zur Aufklärung Ihres Schadenfalls arbeiten wir im Rahmen unserer Sachverständigentätigkeit gerne mit dem Anwalt Ihres Vertrauens zusammen.
Sollten Sie keinen Fachanwalt kennen, so sprechen wir gerne eine Empfehlung aus.
Gerne Vermitteln wir Sie auch zu einem unserer Kooperationspartnern, bezüglich Fahrzeugprüfungen im Rahmen der gesetzlichen Hauptuntersuchung.
Wir führen umfassende Beratungsgespräche und nehmen uns Zeit für Sie. Dabei zeigen wir Ihnen neue Möglichkeiten zur Klärung Ihres Anspruches.
Als Unfall Benachteiligter haben Sie das Recht auf einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl. Für die Ausgaben, die bei einem Kfz-Gutachten auf Sie zukommen, sind im Rahmen der Schadensregulierung vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen.
Nach allgemein anerkannter Definition ist der Geschädigte genauso zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Es steht dem Betroffenen dabei prinzipiell frei, entweder den Zustand vor dem Unfall wiederherstellen zu lassen oder den Schaden gegen einen angemessenen Geldbetrag auszahlen zu lassen (fiktive Abrechung).
In einem Haftpflichtfall wird der Unfallverursacher durch seine Haftpflichtversicherung vertreten. Diese trägt demnach alle anfallenden Kosten, d.h. Schadensersatzansprüche wie Reparaturkosten, Kosten für einen Kfz-Sachverständigen oder rechtlichen Beistand.
Entstehen durch ein Schadensereignis weitere Ansprüche, können diese ebenfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer vollständigen und fachgerechten Beweissicherung.
Ein qualifiziertes, freies und unabhängiges Gutachten bietet folgende Vorteile und hat vor dem Gericht beweissichernde Wirkung:
Ein Gutachten sollte immer von einem unabhängigen und freien Kfz-Sachverständigen erstellt werden, da nur ein neutrales Gutachten eine objektive Beweissicherung darstellt. Ein freier und unabhängiger Sachverständiger vertritt Ihre Interessen und Rechte am Besten.
Ein Gutachten ist die Grundlage für Ihre Anspruchsabwicklung gegenüber der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallverursacher selbst.
Hinweis: Ein Kostenvoranschlag berücksichtigt nicht alle Ihre Ansprüche
und hat vor Gericht keine Beweiskraft !!