Unsere Leistungen :

Als Ihr fachlich kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner bieten wir Ihnen eine große Auswahl an Leistungen, zu erschwinglichen Preisen und in hoher Qualität.

 

Unsere Sachverständigenleistungen:

 

  • Erstellen von Kfz Schadengutachten im Haftpflicht- und Kaskobereich
  • Fahrzeugbewertungen
  • Oldtimergutachten
  • Technische Gutachten
  • Beweissicherungen
  • Rechnungsprüfungen
  • Prüfung von Kostenvoranschlägen
  • Reparaturüberwachung
  • Lackschichtdickenmessung
  • Beratung rund ums Kraftfahrzeug

 

Zur Aufklärung Ihres Schadenfalls arbeiten wir im Rahmen unserer Sachverständigentätigkeit gerne mit dem Anwalt Ihres Vertrauens zusammen.

Sollten Sie keinen Fachanwalt kennen, so sprechen wir gerne eine Empfehlung aus.

Gerne Vermitteln wir Sie auch zu einem unserer Kooperationspartnern, bezüglich Fahrzeugprüfungen im Rahmen der gesetzlichen Hauptuntersuchung.

 

Wir führen umfassende Beratungsgespräche und nehmen uns Zeit für Sie. Dabei zeigen wir Ihnen neue Möglichkeiten zur Klärung Ihres Anspruches.

 

 

Warum ein Gutachten ... ?

 

Als Unfall Benachteiligter haben Sie das Recht auf einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl. Für die Ausgaben, die bei einem Kfz-Gutachten auf Sie zukommen, sind im Rahmen der Schadensregulierung vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen.

 

Wer trägt die Kosten für das Kfz Gutachten ?

 

Nach allgemein anerkannter Definition ist der Geschädigte genauso zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Es steht dem Betroffenen dabei prinzipiell frei, entweder den Zustand vor dem Unfall wiederherstellen zu lassen oder den Schaden gegen einen angemessenen Geldbetrag auszahlen zu lassen (fiktive Abrechung).

 

In einem Haftpflichtfall wird der Unfallverursacher durch seine Haftpflichtversicherung vertreten. Diese trägt demnach alle anfallenden Kosten, d.h. Schadensersatzansprüche wie Reparaturkosten, Kosten für einen    Kfz-Sachverständigen oder rechtlichen Beistand.

 

Entstehen durch ein Schadensereignis weitere Ansprüche, können diese ebenfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer vollständigen und fachgerechten Beweissicherung.

 

Unabhängies Kfz Gutachten

 

Ein qualifiziertes, freies und unabhängiges Gutachten bietet folgende Vorteile und hat vor dem Gericht beweissichernde Wirkung:

  • Eine detaillierte Dokumentation des Schadenumfangs gehört zur lückenlosen Beweissicherung. Dies gewährleistet, dass der entstandene Schaden vollständig fach- und sachgerecht beseitigt wird, damit zu einem späteren Zeitpunkt keine Unstimmigkeiten über den Schadenumfang entstehen.

 

  • Im Fall einer "fiktiven Abrechnung" auf Basis des Gutachtens, dient unser Gutachten der Versicherung als Abrechnungsgrundlage.

 

  • Während der Fahrzeugreparatur besteht ein Anrecht auf einen Mietwagen. In unserem Gutachten wird die Ihnen zustehende Mietwagenklasse ausgewiesen.

 

  • Bei Nichtinanspruchnahme eines Mietwagens:                                                                                 Sie haben die Möglichkeit eine Nutzungsausfall-Entschädigung geltend zu machen. Hierfür ermitteln wir in dem Gutachten den Ihnen zustehenden Tagessatz.

 

  • Im Falle eines Totalschadens: Es erfolgt die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes Ihres Fahrzeugs vor dem entstandenen Schadenereignis sowie seines Restwertes. Die regulierende Versicherung rechnet auf Basis des Gutachtens ab.

 

  • Eine anfallende Wertminderung kann nur mittels eines Kfz-Gutachtens ausgewiesen werden. Wir ermitteln die Wertminderung Ihres Fahrzeugs unter Berücksichtigung des Minderwertes (z.B. Neupreis, Wiederbeschaffungswert, Fahrzeugalter, Laufleistung, Neupreis, Reparaturart).

 

  • Bei einem Verkauf sind Sie aufgrund der Offenbarungsverbindlichkeit verpflichtet, alle behobenen Schäden darzulegen. Das Kfz-Gutachten dient der genauen Darlegung des Schadenumfangs.

 

  • Bei Bedarf kontrollieren wir anhand einer Rechnungsprüfung, ob die bei Ihnen durchgeführte Instandsetzung fach- und sachgerecht ausgeführt wurde.

 

  • Im Falle eines Haftpflichtschadens, bei keinerlei Teilschuld Ihrerseits, kommen keine Kosten auf Sie zu. Wir rechnen direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab.

 

Neutraler Sachverständiger

 

Ein Gutachten sollte immer von einem unabhängigen und freien Kfz-Sachverständigen erstellt werden, da nur ein neutrales Gutachten eine objektive Beweissicherung darstellt. Ein freier und unabhängiger Sachverständiger vertritt Ihre Interessen und Rechte am Besten.

 

Ein Gutachten ist die Grundlage für Ihre Anspruchsabwicklung gegenüber der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallverursacher selbst.

 

Hinweis: Ein Kostenvoranschlag berücksichtigt nicht alle Ihre Ansprüche

und hat vor Gericht keine Beweiskraft !!

 

 

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© Kfz Sachverständiger Martin Gasteiger, Tel.: 0176-21915498