Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Geltung der Bedingungen

Die Erstattung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbestimmungen.

§ 2. Auftragserteilung

Der Auftrag  zur Gutachtenerstattung  ist schriftlich  zu  erteilen,  aber auch mündlich, telefonisch  oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstattung des Gutachtens erforderliche Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

§ 3. Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlichen und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

§ 4. Zahlungsbedingungen

Soweit  keine  andere  schriftliche  Vereinbarung  getroffen  ist,  ist  das  Sachverständigenhonorar  zum  Zeitpunkt  der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Nachnahme. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

§ 5. Sachverständigenhonorar

5.1 Bei Schadengutachten für Unfallbedingte Kraftfahrzeuge richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem tatsächlichen und einem wirtschaftlichen Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem  Schaden  die Berechnungsgrundlage.  Die  Honorarliste  liegt zur Einsichtnahme  in  den  Geschäftsräumen  des Sachverständigenbüros aus. Sie wird ggf. auf Anfrage dieser AGB beigefügt.

5.2  Bei Fahrzeugbewertungen richtet sich das  Honorar nach der auch  ausliegenden  internen  „Honorartabelle  für Bewertungen“.

5.3 Bei Beratung, oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 85,00 netto (€ 101,15 brutto) berechnet.

5.4 Kosten für die Erstellung von Gutachten/ Schadensberichten sind dem Kostenblatt zu entnehmen.

5.5 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.

5.6 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden, welche vor Auftragserteilung bestimmt werden muss.

5.7 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden in Höhe der Auslagen abgerechnet.

5.8  Werden zur vollständigen Schadenfeststellung  De- und Montagearbeiten  erforderlich, so werden  diese  nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch Punkt 5.3)

5.9 Bei Aufträgen für Gericht wird nach dem JVEG abgerechnet.

5.10 Entstehen für die Ausführung der Arbeiten dem AN Fremdkosten, so sind diese mit dem AG im Voraus zu besprechen. Diese Fremdkosten werden dem AG ohne Aufschläge in Rechnung gestellt..

§ 6. Differenzvergütungsklausel

Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger, so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5, 5.3 dieser AGB.

§ 7. Stornierung

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Fax oder Email mitzuteilen, Stornierungskosten  werden  pauschal mit € 100,00 netto            (€ 119,00 brutto) berechnet und sind unmittelbar fällig. Alle bis zum Zeitpunkt des Stornierungseingangs erbrachten Leistungen werden in voller Höhe fällig.

§ 8. Gutachtenerstattung

Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in 3-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Fotoanlage und zwei Duplikaten mit einem Fotoanlagensatz. Ein weiteres Duplikat und der Fotonegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. Form,  Gliederung,  Formulierung  und  Inhalt  der  Gutachten  für  Haftpflicht-  und  Kaskoschäden  entsprechen  den Richtlinien des Institutes für Sachverständigenwesen in Köln.

§ 9. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

§ 10. Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12. Gerichtsstand/ Schlussbestimmung

Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz-Sachverständigenbüros Martin Gasteiger in 86556 Kühbach/Radersdorf. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Honorartabelle bei Haftpflicht- und Kasko-Schäden (JVEG)
 

Schadenhöhe

netto

Schadenhöhe

brutto

Grundhonorar

netto

Grundhonorar

brutto

500,00 € 595,00 € 185,00 € 220,15 €
750,00 € 892,50 € 215,00 € 255,85 €
1.000,00 € 1.190,00 € 255,00 € 303,45 €
1.250,00 € 1.487,50 € 285,00 € 339,15 €
1.500,00 € 1.785,00 € 315,00 € 374,85 €
1.750,00 € 2.082,50 € 340,00 € 404,60 €
2.000,00 € 2.380,00 € 360,00 € 428,40 €
2.250,00 € 2.677,50 € 380,00 € 452,20 €
2.500,00 € 2.975,00 € 405,00 € 481,95 €
2.750,00 € 3.272,50 € 420,00 € 499,80 €
3.000,00 € 3.570,00 € 435,00 € 517,65 €
3.250,00 € 3.867,50 € 450,00 € 535,50 €
3.500,00 € 4.165,00 € 475,00 € 565,25 €
3.750,00 € 4.462,50 € 490,00 € 583,10 €
4.000,00 € 4.760,00 € 510,00 € 606,90 €
4.250,00 € 5.057,50 € 525,00 € 624,75 €
4.500,00 € 5.355,00 € 540,00 € 642,60 €
5.000,00 € 5.950,00 € 570,00 € 678,30 €
5.250,00 € 6.247,50 € 585,00 € 696,15€
5.500,00 € 6.545,00 € 605,00 € 719,95 €
5.750,00 € 6.842,50 € 615,00 € 731,85 €
6.000,00 € 7.140,00 € 630,00 € 749,70 €
6.500,00 € 7.735,00 € 650,00 € 773,50 €
7.000,00 € 8.330,00 € 680,00 € 809,20 €
7.500,00 € 8.925,00 € 705,00 € 838,95 €
8.000,00 € 9.520,00 € 725,00 € 862,75 €
8.500,00 € 10.115,00 € 750,00 € 892,50 €
9.000,00 € 10.710,00 € 775,00 € 922,25 €
9.500,00 € 11.305,00 € 805,00 € 957,95 €
10.000,00 € 11.900,00 € 830,00 € 987,70 €
10.500,00 € 12.495,00 € 850,00 € 1.011,50 €
11.000,00 € 13.090,00 € 880,00 € 1.047,20 €
11.500,00 € 13.685,00 € 905,00 € 1.076,95 €
12.000,00 € 14.280,00 € 930,00 € 1.106,70 €
12.500,00 € 14.875,00 € 950,00 € 1.130,50 €
13.000,00 € 15.470,00 € 980,00 € 1.166,20 €
13.500,00 € 16.065,00 € 1.005,00 € 1.195,95 €
14.000,00 € 16.660,00 € 1.025,00 € 1.219,75 €
14.500,00 € 17.255,00 € 1.050,00 € 1.249,50 €
15.000,00 € 17.850,00 € 1.075,00 € 1.279,25 €
16.000,00 € 19.040,00 € 1.120,00 € 1.332,80 €
17.500,00 € 20.230,00 € 1.155,00 € 1.374,45 €
18.000,00 € 21.420,00 € 1.205,00 € 1.433,95 €
19.000,00 € 22.610,00 € 1.245,00 € 1.481,55 €
20.000,00 € 23.800,00 € 1.285,00 € 1.529,15 €
22.500,00 € 26.775,00 € 1.430,00 € 1.701,70 €
25.000,00 € 29.750,00 € 1.515,00 € 1.802,85 €
27.500,00 € 32.725,00 € 1.625,00 € 1.933,75 €
30.000,00 € 35.700,00 € 1.770,00 € 2.106,30 €
35.000,00 € 41.650,00 € 1.830,00 € 2.177,70 €
40.000,00 € 47.600,00 € 1.920,00 € 2.284,80 €
45.000,00 € 53.550,00 € 2.020,00 € 2.403,80 €
50.000,00 € 59.500,00 € 2.190,00 € 2.606,10 €


Das Grundhonorar wird in Abhängigkeit zur Schadenhöhe ermittelt.

Die Schadenhöhe setzt sich zusammen aus:

Reparaturkosten netto bis zur „Opfergrenze“, zuzüglich einer eventuell anfallenden Wertminderung, zuzüglich eventuell anfallender Vorschadenberechnung.

Im Falle des Totalschadens wird das Grundhonorar nach dem „Wiederbeschaffungswert brutto“ ermittelt.

Folgende Arbeitsleistungen sind bei den im Auftrag gegebenen Beweissicherungsgutachten (Kasko- und Haftpflichtkriterien) mit dem Grundhonorar abgedeckt:

Fahrzeuguntersuchung/ Besichtigung, Schadenfeststellung, Ermittlung der Schadenhöhe, Berechnung von    eventuell    anfallender Wertminderung, Berechnung von eventuell anfallender Vorschadenberechnung, Ausarbeitung des Gutachtens mit Endkontrolle.

Nicht im Grundhonorar enthalten sind:

Zerlegungsarbeiten, Nachbesichtigung, Anwesenheit bei der Nachbesichtigung, welche vom Schädiger bzw. dessen Versicherer veranlasst wurde, sowie Fahrzeuggegenüberstellungen, Überprüfungen von Fremdgutachten, Stellungnahmen bei unberechtigt angegriffenen Gutachten durch den Versicherer oder anderen Institutionen sowie den folgenden Nebenkosten.

 

Weitere Leistungen

Kostenvoranschläge / Kurzgutachten  für Bagatellschäden unter 750,00 € Schadenhöhe:

Beinhaltet max. 6 Fotos plus Kalkulationsausdruck

                          EUR 167,22 netto / EUR 199,00 brutto

 

 

 

Reparaturbestätigungen/ Rechnungsprüfungen:                                                            

Beinhaltet max. 4 Fotos plus Schreiben

                                              EUR 35,00 netto / EUR 41,65 brutto

 

 

                                    

Technische Gutachten und Sondergutachten werden nach Zeitaufwand abgerechnet.

 

Fahrzeugbewertungen für Fahrzeuge (PKW) bis zu einem Alter von 12 Jahren:

Beinhaltet max. 4 Fotos plus Bewertungsurkunde                                 EUR 75,00 netto / EUR 89,25 brutto
   

 

Fahrzeugbewertungen für Fahrzeuge (NKW, Anhänger):

Beinhaltet max. 6 Fotos plus Bewertungsurkunde                             EUR 125,00 netto / EUR 148,75 brutto
   

 

Fahrzeugbewertungen für Youngtimer:

Beinhaltet max. 6 Fotos plus Bewertungsurkunde                               EUR 90,00 netto / EUR 107,10 brutto
   

 

Fahrzeugbewertungen für Sonderfahrzeuge und Oldtimer:

Beinhaltet max. 6 Fotos plus Bewertungsurkunde                             EUR 150,00 netto / EUR 178,50 brutto
   


Wertgutachten z.B. für Szenefahrzeuge oder Hochwertige Oldtimer werden nach Zeitaufwand abgerechnet

Zustandsberichte (z.B. Leasing-Rücknahmen/ Gaben):

Beinhaltet max. 4 Fotos plus Zustandsbericht                                     EUR 45,00 netto / EUR 53,55 brutto

 

 

 

 

Fahrtkosten im Büro Umkreis von 10 km sind enthalten,

je weiterer km:                                                                  EUR 0,95 pro netto / EUR 1,13 pro brutto

 

 

 

 

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